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Geschrieben von maikvoglel 862 Tage vor Finanzen-Versicherung
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt und bestimmt die grundsätzlich gleichen Leistungsansprüche aller gesetzlich versicherten Personen. Die GKV gehört neben der Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zu den fünf Elementen des Sozialversicherungssystems. Jeder Bürger ist automatisch gesetzlich pflichtversichert, sofern er nicht die Voraussetzungen erfüllt, freiwillig in eine private Krankenversicherung eintreten zu können.

Die GKV ist fester Bestandteil einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet. In den derzeit ca. 236 gesetzlichen Krankenkassen sind etwa 70,5 Mio. Menschen versichert, von denen 52,2 Mio. der Allgemeinen Krankenversicherung (AKV) und 18,3 Mio. der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angehören.

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Tags: krankenkassen krankenversicherung


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