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INTER-TAXATION AG - Steuerberatung Schweiz


Geschrieben von ortegacristin 133 Tage vor Finanzen-Versicherung
Die Rechtsfolgen des Art. 4 Abs. 4 DBA D-CH treten nur bei Einkuenften ein. Der Steuerpflichtige sollte deshalb vor dem Wohnsitzwechsel in die Schweiz pruefen. Fuer die Wegzugsbesteuerung ist der Verkehrswert der Beteiligung zu ermitteln. Die Wegzugsbesteuerung wird innerhalb der EU nicht mehr angewandt. Im Blick: Beteiligung nicht abkommensberechtigter Personen aus Drittstaaten Viele Fragen bei Verwertung von Patenten, Lizenzen oder Gebrauchsmustern.

http://www.inter-taxation.ch

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Tags: steuern business finanzen


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